Wörter | 05.11.2025, 18:20
Hey 
Internet-Celebrities sind bei uns nur dann als Avatarpersonen zulässig, wenn sie klar als Personen des öffentlichen Lebens wahrgenommen werden können.
Der Begriff stammt aus dem Presserecht und die Schwelle dafür ist bei Influencer*innen, Instagram-Models & Co. nicht ganz eindeutig. Verifizierte öffentliche Profile, professionelle Fotoshootings und öffentliche Auftritte können darauf hindeuten, dass jemand rechtlich gesehen als Person des öffentlichen Lebens gilt – insbesondere, wenn damit eine erhebliche öffentliche Reichweite oder Medienpräsenz verbunden ist.
Im Grunde bleibt es aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Vielleicht magst du uns verraten, wen genau du im Kopf hast?
LG Nanni

Internet-Celebrities sind bei uns nur dann als Avatarpersonen zulässig, wenn sie klar als Personen des öffentlichen Lebens wahrgenommen werden können.
Der Begriff stammt aus dem Presserecht und die Schwelle dafür ist bei Influencer*innen, Instagram-Models & Co. nicht ganz eindeutig. Verifizierte öffentliche Profile, professionelle Fotoshootings und öffentliche Auftritte können darauf hindeuten, dass jemand rechtlich gesehen als Person des öffentlichen Lebens gilt – insbesondere, wenn damit eine erhebliche öffentliche Reichweite oder Medienpräsenz verbunden ist.
Im Grunde bleibt es aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Vielleicht magst du uns verraten, wen genau du im Kopf hast?
LG Nanni


































![[-]](https://allthatremains.de/images/collapse.png)